  Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung
Vorbild beim Datenschutz sein
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Mit gutem Beispiel vorangehen!
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Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird ab Ende Mai 2018 verbindliche Vorschrift. Ergänzend tritt ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Spätestens jetzt wird es Zeit, sich auch als Arbeitnehmervertretung darum zu kümmern, dass im eigenen Gremium die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Als Betriebsrat bzw. Personalrat haben Sie in erheblichem Umfang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und auch von Bewerbern zu tun, und Sie sollten vorbildlich dabei sein, diese Daten vor einer falschen oder unzulässigen Nutzung zu schützen.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Sie dabei nur als Berater unterstützen – eine kontrollierende oder gar bestimmende Funktion hat er gegenüber der Arbeitnehmervertretung nicht. Deshalb müssen Sie im Gremium selbst dafür sorgen, dass der gesetzlich gebotene Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet wird.
Seminarinhalte
Überblick über die wesentlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Anwendung in der Arbeitnehmervertretung
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit
- Erlaubnistatbestände aus dem BetrVG bzw. PersVG und dem BDSG
- Zweckbestimmung
- Grenzen zulässiger Zwecke
- Datenminimierung
- Sicherstellung der Richtigkeit
- Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer
- Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit
Praktische Folgen für die Arbeit in der Arbeitnehmervertretung
- Verschwiegenheitspflichten
- Regeln zur Archivierung und Löschfristen
- Technische Maßnahmen zum Schutz der Daten
- Pflichten bei einem „Datenleck“
- Datenschutzrichtlinie im Betriebsrat bzw. Personalrat
- Datenschutzbeauftragter der Arbeitnehmervertretung
- Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz durch einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Personalrat
Nach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Datenschutzbestimmungen für Sie als Arbeitnehmervertretung gelten. Sie kennen die wesentlichen Vorschriften der DSGVO und des BDSG und wissen, wie Sie im Betriebsrat bzw. Personalrat sicherstellen können, dass datenschutzkonform mit diesen Daten gearbeitet wird.
Wer sollte dieses Seminar besuchen
Grundsätzlich sind alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats verpflichtet, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, da alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung regelmäßig mit personenbezogenen Daten sowohl von Arbeitnehmern als auch von Bewerbern arbeiten. Deshalb ist der Besuch dieses Seminars prinzipiell für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich. In der Praxis wird der Betriebsrat bzw. Personalrat einige Mitglieder – z. B. aus einem ggf. gebildeten EDV-/IT-Ausschuss – damit beauftragen, sich um die Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Gremium zu kümmern. Daher ist zumindest für diesen Personenkreis der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.
Termine und Seminarorte
Infos zum Download
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Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Datenschutzexperten
Weitere Infos
Maximale Teilnehmerzahl: 16 Teilnehmer Seminarbeginn: am ersten Seminartag um 13:00 Uhr Seminarende: am letzten Seminartag um 12:00 Uhr Teilnahmegebühr: 730 € zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer
Seminarablauf
Erster Seminartag:
Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr 1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr 2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr 3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr
Zweiter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr 3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr 4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr
Letzter Seminartag:
1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr 2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen
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Sinnvoll zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung ist der Besuch der ersten Teile unserer Seminarreihe über IT-Systeme sinnvoll. Darin erfahren Sie die rechtlichen und technischen Grundlagen für die Mitbestimmung bei IT-, EDV- und Kommunikationssystemen:
Paketpreise
Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit einem oder mehreren der hier genannten Seminare für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.
 
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